In der Sowjetzeit wurden Religion und Kirche von den Behörden unterdrückt und Gotteshäuser zerstört. Viele Gläubige waren Repressalien ausgesetzt.
Die völlige Vernichtung der Religion, die in den 20er und 30er Jahren eines der wichtigen Ziele von GPU-NKWD gewesen war, konnte in diesem Land nur durch die massenhafte Verhaftung der orthodoxen Gläubigen erreicht werden. Intensiv wurden Mönche und Nonnen eingefangen, hinter Schloss und Riegel gesperrt und sogar verbrannt.
In der Sowjetzeit wurden Religion und Kirche von den Behörden unterdrückt und Gotteshäuser zerstört. Viele Gläubige waren Repressalien ausgesetzt.
Die völlige Vernichtung der Religion, die in den 20er und 30er Jahren eines der wichtigen Ziele von GPU-NKWD gewesen war, konnte in diesem Land nur durch die massenhafte Verhaftung der orthodoxen Gläubigen erreicht werden. Intensiv wurden Mönche und Nonnen eingefangen, hinter Schloss und Riegel gesperrt und sogar verbrannt.
Die russisch-orthodoxe Kirche, die über 70 Jahre verfolgt wurde, konnte nach dem Untergang des Kommunismus der Sowjetunion wieder aufleben. Der Wiederaufbau der beschädigten Kirchen und Kathedralen wurde vorangetrieben. Auch einige Kloster traten wieder in Erscheinung.
Die Taufe und ebenso die Gottesdienstbesuche sind auch in den jüngeren Familien von Bedeutung. Sehr interessant sind die orthodoxen Kirchen mit ihrem typischen Gottesdienst-Ablauf und den Ikonen, die an den Wänden angebracht sind.
Die russisch-orthodoxe Kirche ist die größte Glaubensgemeinschaft in Russland.
Außerdem sind die muslimischen, buddhistischen und jüdischen Glaubensrichtungen, wenn auch nur als Minderheiten, vertreten.
Glaubwürdige Statistiken über die Anzahl der Gläubigen fehlen. In Kirchen wird keine Erfassung beziehungsweise Registrierung der Gemeindemitglieder vorgenommen.
Das russische Gesetz äußert sich wie folgt zur Religion:
Die Russische Föderation ist nach der gültigen Verfassung ein weltlicher Staat. Keine Religion kann als staatliche oder verbindliche Religion festgelegt werden.
Die religiösen Vereinigungen sind vom Staat getrennt und vor dem Gesetz gleich. Jedem wird Gewissensfreiheit und Glaubensfreiheit garantiert, einschließlich des Rechts, sich allein oder gemeinsam mit anderen zu jeglicher Religion oder auch zu keiner Religion zu bekennen, religiöse und andere Überzeugungen frei zu wählen, zu haben und zu verbreiten und in Übereinstimmung mit ihnen zu handeln.
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